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LAG Rheinland-Pfalz, 13.08.2020 - 5 TaBV 25/19 |
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LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13. August 2020 - 5 TaBV 25/19 (https://dejure.org/2020,31896)
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
Anspruch des Betriebsrats auf bestimmte Bürostühle
- IWW
§ 40 Abs. 2 BetrVG, Abschnitt 1 ASR 25/1, § 87 Abs. 1 ArbGG, Abschnitt 1 der Arbeitsstätten-Richtlinie, §§ 92 Abs. 1, 72 Abs. 2 ArbGG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)
Muss der Arbeitgeber dem Betriebsrat dreh- und rollbare Bürostühle mit Armlehnen für die Sitzungen zur Verfügung stellen?
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Keinen Anspruch auf Drehstühle für Betriebsratsbüro
Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 15.08.2019 - 5 BV 18/18
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.08.2020 - 5 TaBV 25/19
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 20.04.2016 - 7 ABR 50/14
Anspruch des Betriebsrats auf einen separaten Telefon- und Internetanschluss
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.08.2020 - 5 TaBV 25/19
Dient das jeweilige Sachmittel der Erledigung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben und hält sich die Interessenabwägung des Betriebsrats im Rahmen seines Beurteilungsspielraums, kann das Gericht die Entscheidung des Betriebsrats nicht durch seine eigene ersetzen (vgl. BAG 20.04.2016 - 7 ABR 50/14 - Rn. 15 ff mwN).